Veröffentlichung einer Korrekturmitteilung in Bezug auf die Bekanntgabe der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft
nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) vom 31. März 2023
1. Bieterin
SD Thesaurus GmbH
Lilienthalallee 25
80939 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 280348
2. Zielgesellschaft
BAUER Aktiengesellschaft
BAUER-Straße 1
86529 Schrobenhausen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 101375.
3. Aktien der Zielgesellschaft
Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, ISIN DE0005168108, WKN 516810.
4. Angaben zum Kontrollerwerb
Die Bieterin hat am 31.03.2023 aufgrund einer Verständigung mit der Doblinger Beteiligung GmbH, München, Deutschland, ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne von § 30 Abs. 2 WpÜG in sonstiger Weise abzustimmen, die Kontrolle über die Zielgesellschaft gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 29. Abs. 2 WpÜG erlangt und dies am gleichen Tag nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG bekannt gegeben. Diese Kontrollmitteilung wird hiermit korrigiert bekannt gegeben.
Die Bieterin verfügt unmittelbar über 12.000.000 Stückaktien der Zielgesellschaft und aufgrund der Verständigung durch Zurechnung seitdem mittelbar über weitere 10.727.533 von der Doblinger Beteiligung GmbH gehaltene Stückaktien der Zielgesellschaft gem. § 30 Abs. 2 WpÜG. Mit den direkt gehaltenen Aktien und der Zurechnung hält die Bieterin unmittelbar und mittelbar insgesamt 22.727.533 von insgesamt 43.037.478 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 52,81 % entspricht.
Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
5. Weitere Kontrollerwerber
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch die Bieterin haben auch folgende Personen mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:
a) Doblinger Beteiligung GmbH mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939
München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 2202
Die Doblinger Beteiligung GmbH hält unmittelbar 10.727.533 Stückaktien, mithin Stimmrechte in Höhe von 24,93 % an der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden ihr 12.000.000 Stückaktien der Zielgesellschaft von der Bieterin, mithin Stimmrechte in Höhe von 27,88 % an der Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Insgesamt hält die Doblinger Beteiligung GmbH damit unmittelbar und mittelbar 22.727.533 Stückaktien, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 52,81 % an der Zielgesellschaft entspricht.
b) Herr Alfons Doblinger, München, geb. 12.02.1944
Herr Alfons Doblinger hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte aus insgesamt 22.727.533 Stückaktien, mithin Stimmrechte in Höhe von 52,81 % an der Zielgesellschaft zugerechnet, wobei ihm die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 10.727.533 Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von 24,93 % an der Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet werden, und darüber hinaus die von der Bieterin gehaltenen 12.000.000 Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von 27,88 % an der Zielgesellschaft, aufgrund der Verständigung zwischen dieser und der Doblinger Beteiligung GmbH vom 31. März 2023 nach § 30 Abs. 2 WpÜG.
c) Herr Helmuth Newin, Regensburg, geb. 04.03.1953
Herr Helmuth Newin hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte der Bieterin und der Doblinger Beteiligung GmbH aus insgesamt22.727.533 Stückaktien, mithin Stimmrechte in Höhe von 52,81 % an der Zielgesellschaft, zugerechnet, wobei ihm die Stimmrechte aus den von der SD Thesaurus unmittelbar gehaltenen 12.000.000 Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von 27,88 % an der Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet werden, und darüber hinaus die von der Doblinger Beteiligung GmbH gehaltenen 10.727.533 Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von 24,93 % an der Zielgesellschaft, aufgrund der Verständigung zwischen dieser und der SD Thesaurus GmbH vom 31. März 2023 nach § 30 Abs. 2 WpÜG.
Darüber hinaus werden ihm Stimmrechte der EURO Risk Holding GmbH, Regensburg, Deutschland, aus 258.956 Stückaktien, mithin Stimmrechte in Höhe von 0,60 % an der Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Insgesamt hält Herr Newin damit unmittelbar und mittelbar 22.986.489 Stückaktien, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 53,41 % an der Zielgesellschaft entspricht.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend unter Ziffern a) bis c) genannten Personen (die „Weiteren Kontrollerwerber“).
6. Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gem. §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin„) im Internet unter der Adresse www.bauer-angebot.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Diese Veröffentlichung gem. §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im Namen der Bieterin und der Weiteren Kontrollerwerber. Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
7. Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.
München, den 04.04.2023
SD Thesaurus GmbH
Die Geschäftsführung